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   BGH, 25.10.1961 - V ZR 174/59   

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BGH, 25.10.1961 - V ZR 174/59 (https://dejure.org/1961,8210)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1961 - V ZR 174/59 (https://dejure.org/1961,8210)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1961 - V ZR 174/59 (https://dejure.org/1961,8210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.01.1955 - V ZR 102/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1961 - V ZR 174/59
    Es kann dahinstehen, ob allgemein Eingriffe des Staates in die private Sphäre tunlichst rückgängig zu machen sind, wenn der Grund für solche Maßnahmen weggefallen ist (vgl. BGHZ 9, 295, 299 und BGH MDR 1955, 224).
  • BGH, 22.01.1958 - V ZR 27/57

    Spätere Bösgläubigkeit des Besitzers

    Auszug aus BGH, 25.10.1961 - V ZR 174/59
    Kenntnis von der Unrichtigkeit des Grundbuchs wäre erst dann als gegeben anzunehmen, wenn der Kläger über die Unrichtigkeit des Grundbuchstandes in einer Weise aufgeklärt worden wäre, daß ein redlich Denkender sich der Überzeugung hiervon nicht verschließen würde (vgl. BGHZ 26, 256, 260).
  • BGH, 27.04.1953 - III ZR 200/51

    Rückgabe zur Verfügung beorderter Kraftfahrzeuge

    Auszug aus BGH, 25.10.1961 - V ZR 174/59
    Es kann dahinstehen, ob allgemein Eingriffe des Staates in die private Sphäre tunlichst rückgängig zu machen sind, wenn der Grund für solche Maßnahmen weggefallen ist (vgl. BGHZ 9, 295, 299 und BGH MDR 1955, 224).
  • BGH, 01.02.1956 - IV ZR 154/55

    "Feststellung" durch Besatzungsmacht

    Auszug aus BGH, 25.10.1961 - V ZR 174/59
    Diese Vorschrift macht es zwar den deutschen Gerichten unmöglich, dahin zu erkennen, daß nach deutschem Recht ein von der Besatzungsmacht durch Verwaltungsmaßnahmen begründetes oder festgestelltes Recht entgegen einem in einem Besatzungsakt erkennbar gewordenen Willen in Wirklichkeit nicht entstehen konnte (BGHZ 20, 30, 34).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.1997 - 1 L 5585/96

    Auflassungsvormerkung; Anfechtung einer Baulast; Unrichtigkeit des Grundbuchs

    Das Urteil vom 25. Oktober 1961 (- V ZR 174/59 -, LM § 892 BGB Nr. 5 Bl. 2) gibt für die Ansicht des Klägers nur her, daß das sich auf bewegliche Sachen beziehende Urteil des BGH vom 22. Januar 1958 (- V ZR 27/57 -, BGHZ 26, 256) auch auf unbewegliche Sachen anzuwenden ist.
  • BGH, 19.11.1963 - V ZR 62/61

    Rechtsmittel

    Das gilt auch für Rechte, die ohne Beachtung der §§ 925, 313 BGB begründet wurden (BGH MDR 1962, 121); auf die fehlende Eintragung im Grundbuch käme es nicht an.
  • BGH, 12.12.1969 - V ZR 1/69

    Begriff der Geschäftsfähigkeit - Begriff der Bösgläubigkeit - Guter Glaube an die

    Bedenken könnten allenfalls bestehen, wenn es sich um eine nicht ohne weiteres zu entscheidende Rechtsfrage handeln würde (vgl. Urteil des Senats vom 25. Oktober 1961, V ZR 174/59, LM BGB § 892 Nr. 5).
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